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Karte Bretagne-Urlaubsregionen
Kopfgrafik 2: Pointe du Raz

Sprungmarke:Buchungsinfos

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen
zur Ferienhausbuchung und Ihren Bretagne-Ferien:


Sprungmarke:Ihr erster Besuch?

Der Online-Ferienhauskatalog

Neben der Ferienhaus-Gesamtübersicht können Sie sich eine Auswahl nach Personenzahl oder nach einer Ferienregion anzeigen lassen. Die »Ferienhaus-Gelegenheiten« (nicht immer im Menü) sind nach Anreisedatum sortiert.

TIP: Wenn Sie bei den Beschreibungen der Ferienhäuser die Funktion Merken wählen, können Sie sich später auf der Merkliste Ihre Ferienhaus-Favoriten noch einmal in Ruhe anschauen. Mit einem Klick ist die Liste als Reservierungsanfrage, als Erinnerungs- oder als Empfehlungs-E-Mail verschickt.

 

Sprungmarke:Titel Schritt für Schritt

Die Ferienhausbuchung Schritt für Schritt:


Sprungmarke:Die Ferienhausbuchung Schritt für Schritt

Reservierungsanfrage und -bestätigung

Unter Anfrage können Sie mir die wichtigsten Infos zu Ihren Bretagne-Ferien zusenden (Reisedaten, bevorzugte Urlaubsregion, Personenzahl). Alternativ wird bei jeder Ferienhausbeschreibung die Funktion Reservierungsanfrage angeboten. Gerne berate ich Sie telefonisch: Mit dem praktischen Anrufservice teilen Sie mir Ihre Rufnummer und die gewünschte Anrufzeit(en) mit. Die Beratung und Beantwortung Ihrer Anfrage(n) oder Reservierungsanfrage(n) ist selbstverständlich kostenlos.

Ich versichere mich, dass Ihr Haus zu den gewünschten Reisedaten frei ist und schicke Ihnen eine Reservierungsbestätigung zu. Der nächste Schritt ist der …

Sprungmarke:Vermittlungsauftrag

Vermittlungsauftrag

Sie können den Vermittlungsauftrag direkt online abschließen – oder alternativ das Formular als PDF-Datei herunterladen (40 KB). Auf Wunsch schicke Ich Ihnen den Vermittlungsauftrag auch per Post zu. Senden Sie ihn dann bitte ausgefüllt und unterschrieben an mich zurück.

Anzahlung und Buchungsbestätigung

Mit Abschluss des Vermittlungsauftrags ist die Anzahlung zu leisten. Danach erhalten Sie Ihre Buchungsbestätigung.

Restzahlung und Ferienhausunterlagen

Nach Eingang der Restzahlung (4 Wochen vor Buchungsbeginn) erhalten Sie Ihre Ferienhausunterlagen.

 

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Anfahrtsbeschreibung

Für Ihre Anfahrt mit dem PKW erhalten Sie mit Ihren Ferienhausunterlagen auch eine Anfahrtsbeschreibung (Ortsplan), damit Sie Ihr Ferienhaus ganz sicher finden. Für die Reiseplanung bis zum Urlaubsort ist der Routenplaner (Google) sehr nützlich, den Sie bei jeder Hausbeschreibung finden.

 

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Ankunfts-/Abreisezeit: Schlüsselübergabe und Hausabnahme

In den Ferienhausunterlagen, die Sie nach Leistung der Restzahlung per Post erhalten, ist der vereinbarte Termin für die Schlüsselübergabe – in der Regel samstags zwischen 16 Uhr und 18 Uhr – schriftlich festgehalten. Hier finden Sie auch eine Rufnummer des Vermieters bzw. seines Stellvertreters für den Fall, dass Sie den vereinbarten Übergabetermin nicht einhalten können. In einigen Fällen (z. B. bei verspäteter, mitternächtlicher Ankunft) wird schon mal improvisiert und der Ferienhausschlüssel ganz klassisch unter dem Blumentopf für Sie hinterlegt.

Die Abreisezeit bzw. Hausabnahme ist in der Regel samstags bis 10 Uhr. Siehe auch Endreinigung, Kaution/Nebenkosten

 

Sprungmarke:Anzahlung und Restzahlung

Anzahlung und Restzahlung

Die Anzahlung (30 % des Gesamtmietpreises) ist sofort nach Abschluss des Vermittlungsauftrags fällig. Die Restzahlung erfolgt 4 Wochen vor Buchungsbeginn.

 

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Ausstattung: von Geschirrspülern und CD-Spielern

Auf eine exakte Auflistung der Ausstattung (die mir selbstverständlich vorliegt) wird bei den Hausbeschreibungen verzichtet. Ausstattungsmerkmale, die Ihnen sehr wichtig sind, sollten gleich bei der Anfrage bzw. bei der Beratung angesprochen werden. Zur Grundausstattung gehören in der Regel Herd, Backofen, Kühlschrank, Wasch- und Geschirrspülmaschiene, Toaster, Staubsauger, Fernseher und CD-Spieler. Darüberhinaus bieten individuelle Ferienhäuser oft angenehme Überraschungen: einen Wäschetrockner, einen zusätzlichen Gefrierschrank, TV mit deutschen Programmen, eine interessante Bücher- oder CD-Sammlung …

 

Sprungmarke:Babybetten

Babybetten

Baby- oder Reisebetten sind bei den Hausbeschreibungen nicht gesondert aufgeführt, gehören aber oft zur Standardausstattung.

 

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Bettwäsche, Geschirr- und Handtücher

Bei jeder Hausbeschreibung wird auch angegeben, ob Bettwäsche, Geschirr- und Handtücher gestellt werden (kostenlos oder gegen Gebühr) bzw. nicht gestellt werden. Im letzteren Fall erhalten Sie mit Ihren Ferienhausunterlagen nochmals schriftlich eine Erinnerung, was laut Buchung von Ihnen mitgebracht wird.

 

Sprungmarke:Buchungsbestätigung

Buchungsbestätigung

Mit Erhalt der Anzahlung schicke ich Ihnen Ihre Buchungsbestätigung zu: Mit der genauen Ferienhausadresse, dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein, der Rechnung und auf Wunsch den Unterlagen zum Abschluss einer Reiseversicherung (wenn Sie »Abschluss per Post« beim Online-Vermittlungauftrag ausgewählt haben). Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie Ihre Ferienhausunterlagen.

 

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Endreinigung: sauberer Abschied

Für die Endreinigung gibt es je nach Ferienhausangebot drei unterschiedliche Modi:
– Je nach Absprache übernimmt der Vermieter oder der Mieter die Endreinigung.
– Die Endreinigung erfolgt ausschließlich durch den Vermieter.
– Die Endreinigung erfolgt auschließlich durch den Mieter.
Bei einer Endreinigung durch den Vermieter wird das Ferienhaus besenrein übergeben und die ggf. verlangte Gebühr vor Ort bei der Hausabnahme gezahlt.

 

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Ferienhausunterlagen: Jetzt kann der Urlaub beginnen!

Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie Ihre persönlichen Ferienhausunterlagen mit allen Infos zu Ihrer Ferienhausbuchung (die auch bei Ihrem Aufenthalt in der Bretagne wichtig sind):
– Das Anreisedatum und die vereinbarte Anreisezeit
– Die Ferienhausadresse mit einer Detailkarte für die Anreise
– Kontaktdaten des Vermieters bzw. seines Stellvertreters
– Ggf. eine »Erinnerung«, was von Ihnen mitgebracht werden sollte (bei einigen Häusern werden z.B. Hand- oder Geschirrtücher nicht gestellt)
– Angaben zu Kaution/Nebenkosten, die vor Ort zu entrichten sind (optional)
– Eine Umlandkarte mit Reisetipps
– Meine Kontaktdaten

 

Sprungmarke:Haustier wilkommen!

Haustier(e)

Der Suchbegriff »Haustiere sind erlaubt« zeigt Ihnen mit einem Klick eine Trefferliste mit allen Ferienhäusern, die einen Bretagne-Urlaub mit Haustier(en) ermöglichen.

 

Sprungmarke:Kaution und Nebenkosten

Kaution und Nebenkosten

Bei einigen Häusern wird von dem Vermieter oder seinem Vertreter eine Kaution verlangt. Die Kaution wird komplett oder abzüglich der entstandenen Nebenkosten zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt am Tag der Abreise bei der Hausabnahme, in Ausnahmefällen ca. 3 bis 4 Wochen nach Abreise. Die Verbrauchskosten für Strom, Heizung und Wasser sowie alle übrigen Nebenkosten werden vor Ort dem Vermieter oder seinem Vertreter gezahlt.

 

Sprungmarke:Lageplan

Lageplan (mit Routenplaner)

Bei den Beschreibungen der Ferienhäuser finden Sie auch einen Lageplan mit Routenplaner-Funktion (Google Maps). So können Sie sich ganz nah an Ihr Ferienhaus »heranzoomen« oder die Umgebung Ihres Urlaubsortes erkunden.

 

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Maut? Hier nicht!

In der Bretagne gibt es keine Autobahnen (Autoroute), dafür aber sehr gut unterhaltene Nationalstraßen (Route Nationale, Darstellung auf Straßenkarten oft in Rot). Für die Nutzung dieser Fernverkehrsstraßen wird keine Maut erhoben.

 

Sprungmarke:Mietdauer

Mietdauer

Die Ferienhäuser werden in der Regel ab zwei Wochen vermietet. In Ausnahmefällen sind auch einwöchige Buchungen möglich.

 

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Reiseversicherung

Eine Reiserücktritts-Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird jedoch für Ihren Urlaub empfohlen. Er ist 30 Tage vor Reisebeginn, innerhalb dieser 30 Tage nur am Buchungstag oder dem darauf folgenden Werktag zu tätigen. Vertragspartner der Ferienhausvermittlung Yuna Péresse ist die ERV (Europäische Reiseversicherung AG)
• Jetzt die Reiserücktritts-Versicherung der ERV online buchen

 

Sprungmarke:Saisonzeiten und Mietpreise

Saisonzeiten und Mietpreise

Die Mietpreise sind Wochenpreise in Euro und richten sich (wenn nicht anders angegeben) nach folgenden Saisonzeiten:

Feriensaison 2010
Hauptsaison A
: 10.07.–21.08.2010
Hauptsaison B: 26.06.–10.07. und 21.08.–28.08.2010
Mittelsaison: 15.05.–26.06. und 
28.08.–11.09.2010; Oster- und Weihnachtsferien
Nebensaison: 13.03.–15.05. und  11.09.–23.10.2010

 

Sprungmarke:Schulferien

Schulferientermine

Die Schulferientermine aller Bundesländer finden Sie auf www.feiertage-newsletter.de:
Schulferientermine 2010
Schulferientermine 2011

 

Sprungmarke:Sicherungsschein

Sicherungsschein: Ihr gutes Recht

Der Sicherungsschein ist  in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Er dient als Sicherungsinstrument für Kundenzahlungen an Reiseveranstalter oder eben auch an Ferienhausvermittlungen. Als gewerbliche Anbieterin von Ferienhäusern muss ich sicherstellen, dass dem Mieter im Insolvenzfall die geleistete Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) erstattet werden. Den Sicherungsschein erhalten Sie zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung.

 

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Verfügbarkeit: Ist das Ferienhaus noch frei?

Bei jeder Ferienhausbeschreibung finden Sie unter »Verfügbarkeit« eine Belegungsübersicht für die aktuelle Feriensaison. Da ich meinen Kunden eine Reservierung mit dreitägiger Buchungsoption gewähre, sind alle Einträge für freie Termine (in Blau dargestellt) unter Vorbehalt.

 

Sprungmarke:Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietvertrag/Vermittlungsauftrag
Die Ferienhausvermittlung Yuna Péresse, Inhaberin Yuna Péresse, Heerdestraße 30, D-48149 Münster, Tel. (0251) 84695-76, Fax -77, nachstehend FYP genannt, ist nicht Eigentümerin der angebotenen Ferienwohnungen und -häuser; ihre Geschäftstätigkeit beschränkt sich auf die Zusammenstellung und Herausgabe von individuellen Angeboten sowie die Vermittlung des Mietvertrages.

Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter (Besteller) einerseits und dem Hauseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten oder dem Verwalter des jeweiligen Mietobjektes andererseits zustande. Der Abschluss eines Mietvertrages kann nur anhand des Vermittlungsauftrages vorgenommen werden. Bei einer Reservierung gewährt die FYP dem Besteller 3 Tage eine feste Option bis zum Erhalt der schriftlichen Anmeldung. Falls die Anmeldung nach dieser Frist bei der FYP nicht eingegangen ist, wird die Reservierung automatisch storniert. Durch den Vermittlungsauftrag erkennt der Besteller die Mietbedingungen für sich und für alle weiteren Teilnehmer, für die er die Buchung vornimmt, an.

Sobald der Vermittlungsauftrag und die Anzahlung bei der FYP eingegangen sind, erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung/Rechnung. Die Buchungsbestätigung umfasst die komplette Ferienhausadresse, den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein sowie – auf Wunsch des Mieters – alle Informationen und Unterlagen zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Das rechtsverbindliche Mietverhältnis kommt durch die Zusendung der Buchungsbestätigung zustande. Die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Beschreibung des Angebotes, der gültigen Preisliste und den Mietbedingungen, auf Grund derer der Mieter das Mietverhältnis eingegangen ist. Mögliche Änderungen sowie Abweichungen im Umfang der Buchungsbestätigung müssen schriftlich bestätigt werden.

2. Zahlung
Die von der Buchungsbestätigung umfasste Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:
a) die Anzahlung (30 % des Gesamtmietpreises). Zur Wahrung der im Namen des Mieters vorgenommenen Reservierung schreibt das französische Gesetz vor, daß eine Anzahlung von mindestens 25 % an den Eigentümer zu leisten ist. Daher bittet die FYP um Verständnis für die Erhebung der obengenannten Anzahlung.
b) Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Mietbeginn fällig. Nach Eingang der Anzahlungssumme erhält der Mieter eine Bestätigung. Die Restzahlung muß ohne Aufforderung 4 Wochen vor Mietbeginn bezahlt werden. Bei Reservierungen innerhalb von 40 Tagen vor Mietbeginn ist der komplette Rechnungsbetrag fällig. Bei erfolgreichem Änderungs- bzw. Umbuchungswunsch des Mieters ist die FYP berechtigt, eine Umbuchungsgebühr von 30,00 Euro zu erheben. Für die Durchführung von nachträglichen Sonderwünschen, die nicht bei der Buchungsanfrage mitgeteilt wurden (z.B. verspätete Anreise, Reservierung von Garage, Parkplatz, Bettwäsche usw.) wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro berechnet.

3. Nebenkosten
Die sich aus dem Angebot ergebenden Neben- bzw. Zusatzkosten sind an Ort und Stelle an den Vermieter/Wohnungsverwalter in Euro zu zahlen.

4. Kaution
Der Vermieter oder dessen Beauftragter ist berechtigt, bei Mietbeginn eine Kaution zu verlangen. Die Kaution wird ordnungsgemäß nach Abzug der etwaigen Nebenkosten zurückerstattet. Die Rückgabe erfolgt entweder am Tag der Abreise oder in Ausnahmefällen aus organisatorischen Gründen ca. 3 bis 4 Wochen nach Abreise. Bei Telefonbenutzung kann der Vermieter oder dessen Beauftragter die Kaution/teilweise Zusatzkaution ebenfalls bis zum Eingang der Telefonrechnung als Sicherheit aufbewahren. In diesem Fall kann die Rückerstattung der Kaution erst 2 bis 3 Monate nach Abreise erfolgen, da die Telefonrechnung in Frankreich nur alle 2 Monate erstellt wird. Die FYP kann in ihrer Funktion keine Haftung für eine verspätete Kautionsrückzahlung oder deren Einbehalt durch den Vermieter übernehmen. Ebenfalls wird eine Übernahme evtl. anfallender Bank- bzw. Postgebühren im Falle der Scheckeinreichung oder Bargeldabrechnung durch den Wohnungsverwalter/Vermieter von der FYP abgelehnt.

5. Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Kinder gelten als volle Personen. Haustiere dürfen nur nach Erlaubnis des Vermieters mitgenommen werden. Für die Dauer des Mietverhältnisses haften weder der Vermieter/ Verwalter noch die FYP für Schäden im/am Mietobjekt, die vom Mieter verschuldet wurden. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft und das gesamte Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Dazu verpflichtet er sich, Schäden zu ersetzen, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste entstanden sind. Die FYP weist ausdrücklich darauf hin, daß eine private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden an geliehenem oder gemietetem Eigentum aufkommt. Das Abstellen von Wohnanhängern, Zelten, etc. auf dem Grundstück des Mietobjektes ist streng verboten. Die Endreinigung muß ordnungsgemäß vor der Abreise vom Mieter selbst durchgeführt werden. Sollte dies unterbleiben, kann der Wohnungsverwalter/Eigentümer oder dessen Beauftragter eine Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht für Objekte, bei denen die Gebühr für die Endreinigung erhoben wird. In diesem Fall ist das Mietobjekt besenrein zu übergeben.

6. Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt meist eine Woche, während der Hauptsaison teilweise zwei Wochen. Die Ankunftszeit ist am Anreisetag, sofern nicht anders angegeben, zwischen 16 Uhr und 18 Uhr. Am Abreisetag muß das Mietobjekt bis 10 Uhr verlassen werden. Bei verspäteter Ankunft des Mieters, selbst wenn diese vereinbart war, haftet die FYP weder für zusätzliche Kosten noch für den entstandenen Schaden.

7. Rücktrittsgesuch des Mieters
Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Mieters aus in seiner Sphäre liegenden Gründen besteht nicht. Die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Mietpreises bleibt bestehen, unbeschadet einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung und unbeschadet einer Anrechnung/Gutschrift von ersparten Aufwendungen bzw. Einnahmen des Vermieters aus anderweitiger Vermietung während der gebuchten Mietzeit zugunsten des Mieters. Kann das Mietobjekt in der vereinbarten Mietzeit anderweitig vermietet werden, so werden auf den ursprünglichen Mietpreis die tatsächlichen Einnahmen aus dieser Vermietung gutgeschrieben bis zu einem Betrag von 80 % des ursprünglichen Mietpreises.

8. Reiserücktritts-Versicherung
Eine Reiserücktritts-Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dringend empfohlen.

9. Rücktritt/Kündigung durch die FYP
Die FYP kann vom Vertrag zurücktreten oder den Mietvertrag fristlos kündigen,
a) wenn der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, insbesondere Zahlungstermine nicht fristgerecht einhält.
b) wenn die Durchführung des Mietverhältnisses infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Löst die FYP den Vertrag nach a), ist zumindest der komplette Mietpreis als Schadensersatz zu entrichten; dem Mieter bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen (Einnahmen aus einer anderweitigen Vermittlung des Mietobjektes werden dem Mieter bis zu einer Höhe von 80 % gutgebracht). Löst die FYP den Mietvertrag vor Beginn des Mietverhältnisses nach b), so werden dem Kunden alle eingezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Löst FYP den Vertrag gemäß b) nach Beginn des Mietverhältnisses, so erhält der Kunde vom Mietpreis den Teil zurück, der anteilig auf die Mietzeit ab Eintritt des Ereignisses gemäß b) entfällt.

10. Haftung
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Nichtleistung, Spätleistung, Schlechtleistung (Sach- und Rechtsmängel) und Verletzung von Schutzpflichten kann vom Vermieter nur verlangt werden, wenn der Vermieter diese wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Unruhen, Streik, Seuchen, Ungezieferplage oder Naturereignisse sind ausgeschlossen, ebenso bei Eintritt unvorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände, wie z.B. behördlicher Anordnungen, plötzlicher Baustelle, Lärm durch Nachbarn sowie bei gelegentlichen Ausfällen oder Störungen in der Wasser-, Gas- oder Stromversorgung und der Elektro- oder Gasgeräte, die durch Verschleiß oder unsachgemäße Bedienung entstanden sind. Die FYP hat alle Ferienhäuser sorgfältig ausgesucht und möglichst objektiv beschrieben entsprechend dem bei der Besichtigung vorgefundenen Zustand. Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, wie z.B. Freizeit-, Einkaufsmöglichkeiten etc., erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung der FYP kommt nur im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit und mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht.

11. Mängel und Abhilfe
Sollten beim Bezug des Objektes Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich dazu verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten (Mitwirkungspflicht). Der Mieter muß seine Beanstandungen unverzüglich (spätestens innehalb von 4 Tagen nach Kenntnis der zu beanstandenden Umstände) der FYP melden, damit die Mängel überprüft und ggf. beseitigt werden können oder eventuell ein Ersatzobjekt zur Verfügung gestellt werden kann. Soweit die FYP in der Lage ist, am gleichen Ort ein objektiv gleichwertiges mangelfreies Mietobjekt als Ersatzleistung zur Verfügung zu stellen, verpflichtet sich der Mieter dieses als vertraglich geschuldete Leistung zu akzeptieren. Die Anschrift der FYP sowie Telefon und Telefaxnummer sind sowohl in den Angeboten als auch in den Mietunterlagen zu finden. Eine Mängelanzeige ausschließlich gegenüber dem Hauseigentümer/dessen Beauftragten Schlüsselhalter/oder Angestellten der örtlichen Agentur genügt nicht. Außerdem sind diese Personen nicht bemächtigt, für die FYP Ansprüche anzuerkennen bzw. rechtsverbindliche Zusagen abzugeben. Sollte der Mieter seiner Meldepflicht nicht nachkommen und konnte infolge der Unterlassung keine Abhilfe erfolgen, sind eventuell bestehende gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen und Minderungsansprüche gegen die FYP sowie Ansprüche auf Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, Minderungs- und Kündigungsansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen.

12. Verschiedenes
Die FYP behält sich das Recht vor, die im Vertrag bestätigten Preise, aus unvorhersehbaren Gründen, zu ändern. Dies kann nur geschehen, wenn mehr als vier Monate zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn liegen. Bei einer Preisänderung von mehr als 5 % ist der Mieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
Diese Mietbedingungen gelten ab dem 01.06.2003.
Sollten eine oder mehrere der aufgeführten Mietbedingungen rechtlich unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

13. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird der Gerichtsstand Münster in Nordrhein-Westfalen vereinbart, soweit der Mieter Vollkaufmann, juristische Person oder Träger eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

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Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne:
Ferienhausvermittlung Yuna Péresse
Tel. (0251) 846 95 76, Fax (0251) 846 95 77
info@bretagne-ferien.de
Anschrift:
Heerdestraße 30, D-48149 Münster